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Fördermittel

Mit Sammelanträgen für kleinere Waldbesitzenden, die ansonsten von wichtigen Fördermitteln aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße ausgeschlossen werden, sorgen wir dafür, dass auch der Kleinprivatwald nicht abgehängt wird. 
Weiterhin beraten wir natürlich alle bei der Antragstellung und geben hilfreiche Anregungen und Tipps.

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Klimaangepasstes Waldmanagement

Mit der Bundesförderung (KLAWAM) müssen zahlreiche Kriterien erfüllt werden, um die Förderung zu erhalten. Je nach Waldbesitzgröße läuft die Förderung 10 oder 20 Jahre. Es erwarten Sie Fördermittel von bis zu 100,- €/ha.

Image by bruno neurath-wilson

Richtlinie Forstliche Förderung 

Bei der forstlichen Förderung handelt es sich um eine kofinanzierte Förderung der EU, des Bundes und vom Land Hessen.

Von der Erstaufforstung, über den Waldumbau bis hin zum Wegebau werden zahlreiche waldbauliche Arbeiten gefördert.

Image by NOAA

Extremwetter Richtlinie

Extremwetterereignisse mit Stürmen, lokalen Starkregenereignissen, Hitze und Dürre verursachen große Schäden in den hessischen Wäldern.

Dazu hat das Land Hessen die Extremwetter-RiLi aufgelegt. Ziel der Fˆrderung ist die Bewältigung dieser Extremwetterereignisse.

Unsere Partner

Ohne Partner und Organisationen funktioniert es in der Forstwirtschaft nicht. Deshalb brauchen wir alle ein funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Dienstleister. Unsere wichtigsten Dienstleister sind nachstehend beispielhaft genannt:

FBG Werra-Kaufunger
Wald w.V.

Bürgerstr. 18

37215 Witzenhausen

​​Mail: fbg-werrakaufungerwald@gmx.de

Web: fbg-werrakaufungerwald.de

 

1. Vorsitzender: Norbert Sauer

2. Vorsitzender, Vertreter Gemeinschaftswald: Dr. Stephan Wiegand

Vertreter Kommunalwald: Bürgermeister Finn Thomsen

Vertreter Privatwald, Beauftragter PEFC: Jürgen Goldmann

Vertreter Kleinprivatwald: Adolf Neuenroth, Christian Speck

Mitgliederverwaltung, Buchführung: Gabi Vogelei

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