

Soviel Pilze wie hier zu sehen sind, so vielfältig sind auch die Themen im Wald
Aktuelles
Auf die Schnelle:
Verzögerung bei Anträgen
EU-Lieferketten-Verordnung
Termine
Die Förderstelle des RP Darmstadt hat seit einigen Tagen folgenden Hinweis auf Ihrer Webseite veröffenticht: "Sowohl in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen als auch in der Extremwetterrichtlinie-Wald wird es zu einer verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen kommen. Grund hierfür sind die sich aus dem Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2024 abzeichnenden Bundesmittelkürzungen für die GAK-Förderung, deren Höhe gegenwärtig noch nicht feststehen. Zur Sicherstellung der Auszahlung bereits bewilligter und umgesetzter Förderanträge bis Jahresende wird der Arbeitsschwerpunkt bei der Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung zunächst auf die Abarbeitung bereits umgesetzter und zur Auszahlung beantragter Fördermaßnahmen gelegt. Ziel ist es, alle verfügbaren Haushaltsmittel in 2023 zu verausgaben. Hier sind wir auf einem guten Weg. Aktuell geht die Bewilligungsbehörde davon aus, Bewilligungen von Anträgen mit Stichtag 01.09.2023 voraussichtlich erst ab Anfang des Jahres 2024 auszusprechen. Dies betrifft sowohl die Förderanträge mit Antragsfrist, als auch die nicht fristgebundenen Fördermaßnahmen." Quelle: Förderstelle RP Darmstadt
AGDW: "EU-Lieferketten-Verordnung ist für Wälder in Deutschland ein überflüssiges bürokratisches Monstrum: Laut EU-Vorgaben sollen ab Ende 2024 alle Forstbetriebe ihre verkauften Holzmengen mit den Geokoordinaten des Grundstücks, auf dem das Holz geerntet wurde, der Holzmenge und -art sowie dem Produktionszeitraum an ein EU-Informationsportal melden und eine entsprechende Sorgfaltserklärung abgeben. Sie erhalten dann eine Referenznummer, die an den Käufer zu übermitteln ist. „Viele dieser Daten sind im Kleinprivatwald gar nicht vorhanden“, sagte Volker Schulte, Vorsitzender des Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (IK) innerhalb der AGDW. Schulte: „Nach den aktuellen Aussagen sollen womöglich auch die privaten Waldeigentümer ihrer Meldung einen Grundbuchauszug hinzufügen.“ Quelle: AGDW
23.11.2023 Seminar "Förderung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen" 2023 "Sowohl in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen als auch in der Extremwetterrichtlinie-Wald wird es zu einer verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen kommen. Grund hierfür sind die sich aus dem Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2024 abzeichnenden Bundesmittelkürzungen für die GAK-Förderung, deren Höhe gegenwärtig noch nicht feststehen. Zur Sicherstellung der Auszahlung bereits bewilligter und umgesetzter Förderanträge bis Jahresende wird der Arbeitsschwerpunkt bei der Bewilligungsbehörde für forstliche Förderung zunächst auf die Abarbeitung bereits umgesetzter und zur Auszahlung beantragter Fördermaßnahmen gelegt. Ziel ist es, alle verfügbaren Haushaltsmittel in 2023 zu verausgaben. Hier sind wir auf einem guten Weg. Aktuell geht die Bewilligungsbehörde davon aus, Bewilligungen von Anträgen mit Stichtag 01.09.2023 voraussichtlich erst ab Anfang des Jahres 2024 auszusprechen. Dies betrifft sowohl die Förderanträge mit Antragsfrist, als auch die nicht fristgebundenen Fördermaßnahmen." Quelle: Förderstelle RP Darmstadt
Unsere Partner
Ohne Partner und Organisationen funktioniert es in der Forstwirtschaft nicht. Deshalb brauchen wir alle ein funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Dienstleister. Unsere wichtigsten Dienstleister sind nachstehend beispielhaft genannt: